Die Homeoffice-Pauschale dient zum Ausgleich der Zusatzkosten, die durch die Arbeit von Zuhause entstehen. In Anspruch genommen werden kann diese, sofern kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, welches steuerlich geltend gemacht wird. Da sie nicht als Zuschlag oder Bonus beschlossen wurde, muss sie in die Werbungskostenpauschale einberechnet werden, welche ebenso bei 1.000€ liegt. Daher profitieren Steuerpflichtige erst dann von der Homeoffice-Pauschale, wenn sie über mehr als 1.000€ Werbungskosten kommen.
Umfang
Steuerpflichtige können in der Jahressteuererklärung fünf Euro pro Tag geltend machen. Ab 2023 ist die Pauschale auf maximal 1.000€ begrenzt, zuvor waren es 600€. Somit werden 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Quelle: Bundesregierung
Vereinfachte Voraussetzungen
Die Voraussetzungen wurden vereinfacht so dass nun auch Steuerpflichtige ohne häusliches Arbeitszimmer, etwa durch kleinere Wohnungen bedingt, von der Pauschale Gebrauch machen können.
Quelle: Bundesregierung
Entfristung der Homeoffice-Pauschale
Die Befristung für die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft aufgelöst. Dies geht aus der Pressemitteilung vom 14.09.2022, durch das Bundesfinanzministerium hervor.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Weitere Details und Beispiele
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hat dazu weitere Details und Beispiele zur Homeoffice-Pauschale aufgeführt.
Steuererklärung einfach gemacht
Für Steuererklärungen empfehle ich aus eigener Erfahrung die WISO Steuer* -Software von Buhl Data.